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Allgemeine Geschäftsbedingungen von ITT Ferien Pur

ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ITT, Reiseart: PUR)

ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ITT)

FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN (ITT)

 

ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Gilt ausschließlich für Buchungen mit Reiseveranstalter: ITT, Reiseart: PUR

Wir bitten Sie, die AGB sorgsam durchzulesen, da der folgende Auszug die wichtigsten Hinweise und Bedingungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Reisegast und dem Reiseunternehmen ITT regelt. Diese Bedingungen werden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Reisevermittlung dem Reisegast zur Kenntnis gebracht und von ihm durch die Vornahme der Buchung anerkannt.

1. Vertrag

1.1. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen kann, bietet der Reisegast dem Reiseunternehmen ITT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Bestätigung der Anmeldung unter Nennung der Buchungsnummer, die gegenüber dem Reisebüro oder gegenüber dem Reisegast selbst erfolgen kann, nimmt ITT das Angebot an. Diese Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form und wird in der Regel schriftlich erfolgen, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Bestätigung durch ITT bereits ausdrücklich mündlich erklärt worden ist.

1.2. Derjenige, der im Auftrag oder zugunsten eines anderen oder für mehrere Reiseteilnehmer einen Vertrag abschließt, haftet für alle Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Der Reisegast ist verpflichtet, die Reisebestätigung unverzüglich auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und der ITT eventuelle Unrichtigkeiten zu melden. Es wird die Schriftform empfohlen.

1.4. Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per E-Mail, in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde ITT unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines E-Mail- Postfaches.

1.5. Bei Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.

b) Mit Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

c) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

d) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Bestätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.

e) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung am Bildschirm zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß c) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger oder zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

1.6. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S.1 Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sich denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellungen des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Zahlung

2.1. Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an die ITT unter Bezugnahme auf die entsprechende Buchungsnummer zu erfolgen. Eine Zahlung an das Reisebüro bindet ITT nur, wenn ITT dem Reisebüro Inkassovollmacht erteilt und einen schriftlichen Agenturvertrag geschlossen hat. Im Übrigen tritt schuldbefreiende Wirkung nicht ein.

2.2. Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist bei einer Pauschalreise innerhalb einer Woche eine Anzahlung iHv 25% des Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50,- Euro pro Reisegast. Bei einer Nur-Hotel Buchung ist mit Erhalt der Reisebestätigung innerhalb einer Woche eine Anzahlung iHv 35% des Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50,- Euro pro Reisegast. Nur-Hotel und Nur-Flug Buchungen sind Einzelleistungen, somit erfolgt für diese keine Aushändigung eines Sicherungsscheins. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Abreise fällig, soweit die Reisebestätigung keine andere Fälligkeit bestimmt. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. ITT ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die Restzahlung erfolgt ist. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises steht ITT ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Reisegast zu.

2.3. Hat der Reisegast die Anzahlung nicht bei Fälligkeit oder den Reisepreis nicht vor Reiseantritt vollständig an die ITT gezahlt, obwohl schon ein Sicherungsschein übergeben worden ist, wird der Vertrag nach erfolgloser Nachfristsetzung gemäß unten beschriebenen Bedingungen bei Rücktritt des Reisenden (Ziffer.4) aufgelöst.

2.4. Bei „last-minute“ Buchungen, mithin drei Tage vor Reiseantritt, kann eine Hinterlegung der Unterlagen gegen Zahlung iHv 20,- EUR und ein Inkasso gegen Zahlung iHv 40,- EUR pro Buchung erfolgen. Eine Hinterlegung der Unterlagen muss mit der Reservierungsabteilung schriftlich vereinbart werden. Etwaige, durch eine anderweitige Vereinbarung anfallende Kosten, sind vom Reisegast zu tragen. Der Reisegast ist vor Reisebeginn zur Zahlung des gesamten Reisepreises zuzüglich dieser Kosten für Hinterlegung/Inkasso verpflichtet.

2.5. Zahlungen die trotz Fälligkeit nicht geleistet werden, behält sich ITT eine Mahnkostenpauschale iHv 5,- Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisegast unbenommen.

2.6. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die Anzahlung, sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kreditkartenkonto belastet. Eine Zahlung per Kreditkarte ist möglich, wenn der Karteninhaber zugleich auch Reiseteilnehmer ist. Gleichfalls bitten wir eventuelle Zahlungslimits der Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.

3. Leistungen

3.1. Soweit bei Pauschalreisen die Reisedauer im Katalog in Tagen aufgeführt ist, sind die An- und Abreisetage (ungeachtet Abfahrts- und Ankunftszeit) als ganze Tage berechnet worden. Diese Tage dienen primär der Erbringung der Transferleistung und nicht der Erholung vor Ort.

3.2. Den Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmen die Angaben in unserem Katalog und auf unserer Reisebestätigung. ITT behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Reisegast vor Buchung unverzüglich informiert wird. Andere Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch ITT, andernfalls gelten sie als unverbindliche Kundenwünsche.

3.3. Die Reiseleistungen von ITT umfassen bei Pauschalreisen insbesondere die sorgfältige Vorbereitung und Bearbeitung der Reisedaten, Hin-/Rückflug und Bustransfers zwischen Flughafen und Vertragshotel, sofern ein Bustransfer gebucht wurde. Der Reisevertrag beginnt und endet am Vertragsflughafen, so dass der Reisegast die Kosten für die Strecken zwischen Wohnort und Flughafen trägt. Surfbretter, Fahrräder und sonstige sperrige Gegenstände gehören nicht zum normalen Reisegepäck. Diese besondere Beförderung ist vom Reisegast bei der jeweiligen Fluggesellschaft anzumelden. Es gelten die Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline in der jeweils gültigen Fassung. Die Kosten für diese besondere Beförderung trägt der Reisegast. Dies gilt auch für die Beförderung vom/zum Hotel/Flughafen.

3.4. Sollten aufgrund der Hotelküchenöffnungszeiten bei sehr frühen oder späten Ankünften bzw. Abreisen Mahlzeiten entfallen, haftet ITT hierfür nicht. Das gleiche gilt für die Zimmerbelegung ab/bis mittags am An-/Abreisetag.

3.5. Leistungen, die der Reisegast über die Ortsagentur bei Drittunternehmen bucht (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Touren, Fahrten usw.) sind Fremdleistungen und stellen keinen Bestandteil des Vertrages mit der ITT dar, es sei denn, dass sie schon in der Reisebestätigung enthalten sind.

3.6. Reisebüros und andere Buchungsstellen sind nicht befugt, von den Reisebedingungen, den Katalogangaben oder den Sonderausschreibungen abweichende Vereinbarungen mit dem Reisegast zu treffen.

3.7. Für Kinderfestpreise und -ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes am Rückreisetag. Der Kunde ist dafür verantwortlich ITT die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird ITT diese dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich hält sich ITT vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zu dem Preis der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungsgebühren bleibt Ihnen unbenommen.

3.8. Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer Mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.

3.9. Liegt der Buchung ein Sonderangebot von ITT zugrunde, so werden allein die in diesem Angebot genannten Leistungen Vertragsinhalt.

3.10. Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), ohne dass ITT dies zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung.

3.11. ITT weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.

3.12. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.

4. Rücktritt

4.1. Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Reisegast vom Vertrag zurück (Storno), verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung als Pauschale verlangen. Eine angemessene Pauschale bemisst sich insbesondere nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ITT. Die Erklärung kann vom Reisegast selber oder vom vermittelnden Reisebüro abgegeben werden. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung schriftlich oder fernschriftlich gegenüber ITT zu erklären. Tritt der Reisegast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ITT Ersatz für die durch ITT getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisegast nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten genannten Uhr-/Tageszeiten am Abflughafen einfindet und den Flug verpasst (no-show).

4.2. Empfohlen wird der Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittskostenversicherung, die diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt. Die ITT steht für Informationen zur Verfügung, ohne eine Schadensregulierung zu übernehmen.

4.3. Für jeden angemeldeten Reiseteilnehmer betragen die pauschalierten Rücktrittsgebühren bei Stornierung
a) bis 31 Tage vor Reiseantritt: 35%
b) ab 30. Tag bis einschl. 22. Tag vor Reiseantritt: 45%
c) ab 21. Tag bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt: 55%
d) ab 14. Tag bis einschl. 8. Tag vor Reiseantritt: 65%
e) ab 7. Tag bis einschl. 1 Tag vor Reiseantritt: 80%
f) am Tage des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%
des Reisepreises.

4.4. Bei der Teilstornierung von Reisegästen haftet der Anmelder für die Zahlung dieser Teilstornierungen. Die verbleibenden Reiseteilnehmer haben zudem etwaige Mehrkosten aufgrund einer geringeren Belegungszahl der gebuchten Unterkunft zu tragen.

4.5. Es bleibt dem Reisegast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von ITT in der Rücktrittpauschale ausgewiesene Aufwendungen oder von der ITT zu verlangen, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Die ITT ist zudem berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen. 4.5. Vor Reiseantritt können das Reiseunternehmen und der Reisegast wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vom Reisevertrag zurücktreten.

5. Rücktritt und Kündigung durch ITT

ITT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält ITT den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich ITT den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisegast.

6. Vertragsübertragung und Umbuchung

6.1. Der Reisegast kann sich bis 7 Tage vor Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit dieser den vertraglichen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Es bedarf dazu der Mitteilung des Reiseanmelders an ITT. Das Reiseunternehmen ist berechtigt für jede Namensänderung bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50,- Euro als Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Weiterhin haften der Reiseanmelder und die Ersatzperson für die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch. ITT wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 % entstehen. Nach dem 7. Tag vor Reisebeginn gelten die Rücktrittsbedingungen gemäß Ziffer.4.

6.2. Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei Buchung mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und Lowcost-Fluggesellschaften ist eine Stornierung der Flüge gemäß Ziffer 4 der aufgeführten Rücktrittsbedingungen erforderlich sowie eine Neubuchung. Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaften erheben wir im Falle eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro je Reisegast zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden. Sofern nach den Bedingungen der Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatsächlichen entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro je Reisegast vom Kunden zu tragen. Es ist daher zwingend notwendig, bei Buchung der Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den Ausweispapieren abgedruckt, anzugeben.

6.3. Es wird darauf hingewiesen, dass die ITT dynamische Produkte und Leistungen nach dem Prinzip des „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei handelt es sich um Produkte und Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket individuell kombiniert werden. Im Regelfall werden hierfür unveränderbare Sondertarife und tagesaktuelle Preise von Fluggesellschaften verwendet. Eine Umbuchung ist für Reisen mit Linienflügen ausgeschlossen.

6.4. Wird auf eine andere Reise umgebucht (z.B. Änderung von Reisetermin, -ort, -dauer, -unterkunft), ist die ITT berechtigt, bis 15 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr iHv 50,- Euro je Reisegast zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden, zu verlangen. Umbuchungswünsche des Reisegastes, die ab dem 14. Tag vor Reisebeginn erfolgen, werden nach den Bedingungen des Rücktritts vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 4 geführten Konditionen mit einer gleichzeitigen Neubuchung durchgeführt.

6.5. Umbuchungen und Verlängerungen der Reise nach Reisebeginn sind möglich, soweit für eine Verlängerung der Reise ein Zimmer für den Verlängerungszeitraum frei ist als auch ein freier Rückflugplatz zur Verfügung steht. Mehrkosten, die durch die Umbuchung der Reise nach Reisebeginn entstehen, hat der Reisegast zu tragen.

7. Leistungsänderung

7.1. Der Reisegast ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ITT ihm kurzfristige Änderungen mitteilen kann, da andernfalls eine Haftung von ITT ausgeschlossen ist. ITT ist gehalten, alles Zumutbare zu unternehmen, ihm Änderungen mitzuteilen. Falls die Ursache der Änderung dem Reisegast zuzurechnen ist, ist der Reisegast für den daraus entstandenen Schaden haftbar. Kann die ITT dem Reisegast aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, eine Änderung nicht oder nicht rechtzeitig mitteilen, so ist ITT für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang beim Reisegast zu bewirken.

7.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von ITT wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

7.3. Eine Änderung der angegebenen Fluggesellschaft bleibt vorbehalten. ITT ist verpflichtet, den Reisegast über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren. Der in der Reisebestätigung der ITT angegebene Carrier ist der voraussichtliche. Wechselt die dem Reisenden als nur voraussichtlich ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, so wird der Reiseveranstalter den Reisegast unverzüglich informieren. Die „Blacklist“ ist abrufbar unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.

7.4. ITT wird den Reisegast über eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisegast vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ITT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch ITT gegenüber ITT geltend zu machen.

8. Versicherung

ITT empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, und einer Reiseunfall-/ Reisegepäckversicherung. Solche Versicherungen sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss kann von der ITT vermittelt werden. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis sofort fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst mit Zahlung der Prämie wirksam. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, hat der Reisegast die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. ITT ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

9. Haftungsbeschränkung/Anrechnung

9.1. Die Haftung der ITT ist bei anderen als Körperschäden und soweit nicht schuldhaft herbeigeführt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen, beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die ITT gegenüber dem Reisegast hierauf beruhen.

9.2. Hat der Reisegast gegen die ITT Anspruch auf Schadenersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisegast den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat, oder nach Maßgabe der EU-VO 261/2004, der EU-VO 1371/2007, der EU-VO 392/2009, der EU-VO 1177/2010 oder der EU-VO 181/2011

9.3. ITT haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt oder ohne Vermittlung von ITT direkt vor Ort gebucht und in Anspruch genommen werden (z.B. Ausflüge, Touren, Veranstaltungen). Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisegast selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte usw. sollte der Reisegast vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet ITT nur, wenn ITT ein Verschulden trifft.

10. Pflichten des Reisegastes

10.1. Der Reisegast ist bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisegast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseunternehmen anzuzeigen. Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz nicht ein.

10.2. Der Reisegast ist verpflichtet, allen erforderlichen Anweisungen des Reiseunternehmens für eine einwandfreie Durchführung der Reise nachzukommen, und haftet für Schäden, verursacht durch sein unerlaubtes Zuwiderhandeln, zu beurteilen nach den Maßstäben eines objektiven Durchschnitturlaubers.

10.3. Wenn ein Reisegast die Durchführung der Reise derart nachhaltig stört, dass eine einwandfreie Durchführung dadurch wesentlich erschwert wird oder erschwert werden kann, kann er durch das Reiseunternehmen von der weiteren Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden. Alle daraus erwachsenden Kosten gehen zu Lasten des Reisegastes, soweit die Folgen der Störung ihm zuzurechnen sind.

10.4. Verlust, Mängel oder Schäden am Reisegepäck im Zusammenhang mit der Flugbeförderung müssen unverzüglich am Zielflughafen der ausführenden Fluggesellschaft mittels dem international üblichen „PIR“- Protokoll angezeigt werden.

11 Gewährleistung

11.1. Falls die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, ist der Reisegast verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber dem Reiseunternehmen zu rügen und in einer angemessenen Zeit Abhilfe zu verlangen.

11.2. ITT kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ITT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Insbesondere bleibt ITT unbenommen, dem Kunden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarten Ortschaften. Die Gleichwertigkeit der Ersatzunterkunft wird dabei nach objektiven Kriterien beurteilt und bestimmt sich nach den folgenden Umständen, die sich aus dem Ersatzangebot herausstellen müssen: a) die Situierung der Unterkunft im Bestimmungsort; b) die Art und Klasse der Unterkunft; c) die Einrichtungen, welche die Unterkunft weiter bietet.

11.3. Unterlässt der Reisegast die unverzügliche Anzeige des Mangels gegenüber dem Reiseunternehmen schuldhaft, ist er nicht berechtigt, Minderung und Schadenersatz zu verlangen.

11.4. Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Reise durch einen Mangel kann der Reisegast den Vertrag kündigen, wenn ITT nach einer ihr vom Reisegast gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Ohne Fristbestimmung kann der Kunde kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird. Dasselbe gilt, wenn der Kunde ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Er schuldet ITT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.

11.5. Bei einem Mangel der Reise kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung auch Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den ITT nicht zu vertreten hat.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. ITT weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des Reisegastes gebuchten Reiselandes hin. ITT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Vertretung des Reiselandes, auch wenn der Reisegast ITT mit der Besorgung beauftragt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch ITT hat der Reisegast die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern ITT sich nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

12.2. Der Reisegast ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evt. erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisegastes.

13. Verjährung

Die Ansprüche des Reisegastes auf Abhilfe, Kündigung, Minderung und Schadenersatz verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Pauschalreise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisegast solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem ITT oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in Textform zurückweist und die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.

14. Aufrechnungsverbot

Der Reisegast ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Reiseunternehmens auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

15. Gerichtsstand

Der Reisegast kann die ITT nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von ITT gegen den Reisegast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Abschluss des Vertrages im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ITT maßgebend.

16. Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter https://www.itt.de/datenschutz

17. Schlussbestimmungen

17.1. Offensichtliche Rechen-/Druckfehler berechtigen ITT zur Anfechtung des Reisevertrages.

17.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Ihr Reiseunternehmen:

SunITT - Eine Marke der ITT GmbH
Oststr.115, 40210 Düsseldorf

Web: www.sunitt.de
Telefon: 0049-211 38690-400

Stand der AGB: 01.02.2020

 

  

ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Gilt ausschließlich für Buchungen mit Reiseveranstalter: ITT

Wir bitten Sie, die AGB sorgsam durchzulesen, da der folgende Auszug die wichtigsten Hinweise und Bedingungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Reisegast und dem Reiseunternehmen ITT regelt. Diese Bedingungen werden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Reisevermittlung dem Reisegast zur Kenntnis gebracht und von ihm durch die Vornahme der Buchung anerkannt.

1. Reisevertrag

1.1. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen kann, bietet der Reisegast dem Reiseunternehmen ITT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Bestätigung der Anmeldung unter Nennung der Buchungsnummer, die gegenüber dem Reisebüro oder gegenüber dem Reisegast selbst erfolgen kann, nimmt ITT das Angebot an. Diese Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form und wird in der Regel schriftlich erfolgen, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Bestätigung durch ITT bereits ausdrücklich mündlich erklärt worden ist.

1.2. Derjenige, der im Auftrag oder zugunsten eines anderen oder für mehrere Reiseteilnehmer einen Vertrag abschließt, haftet für alle Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Der Reisegast ist verpflichtet, die Reisebestätigung unverzüglich auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und der ITT eventuelle Unrichtigkeiten zu melden. Es wird die Schriftform empfohlen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ITT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ITT vor, an das ITT für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ITT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.4. Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per E-Mail, in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde ITT unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines E-Mail-Postfaches.

1.5. Bei Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.

b) Mit Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

c) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

d) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Bestätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.

e) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung am Bildschirm zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß c) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger oder zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

1.6. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S.1 Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sich denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellungen des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Zahlung

2.1. Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an die ITT unter Bezugnahme auf die entsprechende Buchungsnummer zu erfolgen. Eine Zahlung an das Reisebüro bindet ITT nur, wenn ITT dem Reisebüro Inkassovollmacht erteilt und einen schriftlichen Agenturvertrag geschlossen hat. Im Übrigen tritt schuldbefreiende Wirkung nicht ein.

2.2. Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist bei einer Pauschalreise innerhalb einer Woche eine Anzahlung iHv 25% des Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50,- Euro pro Reisegast. Bei einer Nur-Hotel Buchung ist mit Erhalt der Reisebestätigung innerhalb einer Woche eine Anzahlung iHv 35% des Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50,- Euro pro Reisegast. Nur-Hotel und Nur-Flug Buchungen sind Einzelleistungen, somit erfolgt für diese keine Aushändigung eines Sicherungsscheins. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Abreise fällig, soweit die Reisebestätigung keine andere Fälligkeit bestimmt. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. ITT ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die Restzahlung erfolgt ist. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises steht ITT ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Reisegast zu.

2.3. Hat der Reisegast die Anzahlung nicht bei Fälligkeit oder den Reisepreis nicht vor Reiseantritt vollständig an die ITT gezahlt, obwohl schon ein Sicherungsschein übergeben worden ist, wird der Vertrag nach erfolgloser Nachfristsetzung gemäß unten beschriebenen Bedingungen bei Rücktritt des Reisenden (Ziffer.4) aufgelöst.

2.4. Bei „kurzfristigen“ Buchungen, mithin 28 Tage vor Reiseantritt, hat die vollständige Zahlung des Reisepreises unverzüglich, spätestens 1 Tag nach Buchung zu erfolgen. Es wird die Zahlung mittels Kreditkarte oder Sofort-/Blitzüberweisung und der Nachweis der Zahlung (z.B. von der Bank abgestempelter Überweisungsbeleg und Kontoauszug) an die ITT empfohlen.

2.5. Bei „last-minute“ Buchungen, mithin drei Tage vor Reiseantritt, kann eine Hinterlegung der Unterlagen gegen Zahlung iHv 20,- EUR und ein Inkasso gegen Zahlung iHv 40,- EUR pro Buchung erfolgen. Eine Hinterlegung der Unterlagen muss mit der Reservierungsabteilung schriftlich vereinbart werden. Etwaige, durch eine anderweitige Vereinbarung anfallende Kosten, sind vom Reisegast zu tragen. Der Reisegast ist vor Reisebeginn zur Zahlung des gesamten Reisepreises zuzüglich dieser Kosten für Hinterlegung/Inkasso verpflichtet.

2.6. Zahlungen die trotz Fälligkeit nicht geleistet werden, behält sich ITT eine Mahnkostenpauschale iHv 5,- Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisegast unbenommen.

2.7. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die Anzahlung, sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kreditkartenkonto belastet. Eine Zahlung per Kreditkarte ist möglich, wenn der Karteninhaber zugleich auch Reiseteilnehmer ist. Gleichfalls bitten wir eventuelle Zahlungslimits der Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.

3. Leistungen

3.1. Soweit bei Pauschalreisen die Reisedauer im Katalog in Tagen aufgeführt ist, sind die An- und Abreisetage (ungeachtet Abfahrts- und Ankunftszeit) als ganze Tage berechnet worden. Diese Tage dienen primär der Erbringung der Transferleistung und nicht der Erholung vor Ort.

3.2. Den Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmen die Angaben in unserem Katalog und auf unserer Reisebestätigung. ITT behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Reisegast vor Buchung unverzüglich informiert wird. Andere Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch ITT, andernfalls gelten sie als unverbindliche Kundenwünsche.

3.3. Die Reiseleistungen von ITT umfassen bei Pauschalreisen insbesondere die sorgfältige Vorbereitung und Bearbeitung der Reisedaten, Hin-/Rückflug und Bustransfers zwischen Flughafen und Vertragshotel, sofern ein Bustransfer gebucht wurde. Der Reisevertrag beginnt und endet am Vertragsflughafen, so dass der Reisegast die Kosten für die Strecken zwischen Wohnort und Flughafen trägt. Surfbretter, Fahrräder und sonstige sperrige Gegenstände gehören nicht zum normalen Reisegepäck. Diese besondere Beförderung ist vom Reisegast bei der jeweiligen Fluggesellschaft anzumelden. Es gelten die Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline in der jeweils gültigen Fassung. Die Kosten für diese besondere Beförderung trägt der Reisegast. Dies gilt auch für die Beförderung vom/zum Hotel/Flughafen.

3.4. Sollten aufgrund der Hotelküchenöffnungszeiten bei sehr frühen oder späten Ankünften bzw. Abreisen Mahlzeiten entfallen, haftet ITT hierfür nicht. Das gleiche gilt für die Zimmerbelegung ab/bis mittags am An-/Abreisetag.

3.5. Leistungen, die der Reisegast über die Ortsagentur bei Drittunternehmen bucht (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Touren, Fahrten usw.) sind Fremdleistungen und stellen keinen Bestandteil des Vertrages mit der ITT dar, es sei denn, dass sie schon in der Reisebestätigung enthalten sind.

3.6. Reisebüros und andere Buchungsstellen sind nicht befugt, von den Reisebedingungen, den Katalogangaben oder den Sonderausschreibungen abweichende Vereinbarungen mit dem Reisegast zu treffen.

3.7. Für Kinderfestpreise und -ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes am Rückreisetag. Der Reisegast ist dafür verantwortlich ITT die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird ITT diese dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich hält sich ITT vor, in diesem Fall eine Serviceentgelt iHv 50,- Euro zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zu dem Preis der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungsgebühren bleibt Ihnen unbenommen.

3.8. Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer Mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.

3.9. Liegt der Buchung ein Sonderangebot von ITT zugrunde, so werden allein die in diesem Angebot genannten Leistungen Vertragsinhalt.

3.10. Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), ohne dass ITT dies zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung.

3.11. ITT weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.

3.12. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.

4. Rücktritt

4.1. Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Reisegast vom Vertrag zurück (Storno), verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung als Pauschale verlangen. Eine angemessene Pauschale bemisst sich insbesondere nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ITT. Die Erklärung kann vom Reisegast selber oder vom vermittelnden Reisebüro abgegeben werden. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung schriftlich oder fernschriftlich gegenüber ITT zu erklären. Tritt der Reisegast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ITT Ersatz für die durch ITT getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisegast nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten genannten Uhr-/Tageszeiten am Abflughafen einfindet und den Flug verpasst (no-show).

4.2. Empfohlen wird der Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittskostenversicherung, die diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt. Die ITT steht für Informationen zur Verfügung, ohne eine Schadensregulierung zu übernehmen.

4.3. Für jeden angemeldeten Reiseteilnehmer betragen die pauschalierten Rücktrittsgebühren bei Stornierung

a) bis 56 Tage vor Reiseantritt: 20%
b) ab 55. Tag bis einschl. 28. Tag vor Reiseantritt: 40%
c) ab 27. Tag bis einschl. 14. Tag vor Reiseantritt: 60%
d) ab 13. Tag bis einschl. 1 Tag vor Reiseantritt: 80%
e) am Tage des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

4.4. Bei der Teilstornierung von Reisegästen haftet der Anmelder für die Zahlung dieser Teilstornierungen. Die verbleibenden Reiseteilnehmer haben zudem etwaige Mehrkosten aufgrund einer geringeren Belegungszahl der gebuchten Unterkunft zu tragen.

4.5. Es bleibt dem Reisegast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von ITT in der Rücktrittspauschale ausgewiesene Aufwendungen oder von der ITT zu verlangen, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Die ITT ist zudem berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen. 4.6. Vor Reiseantritt können das Reiseunternehmen und der Reisegast wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vom Reisevertrag zurücktreten.

5. Rücktritt und Kündigung durch ITT

ITT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält ITT den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich ITT den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisegast.

6. Vertragsübertragung und Umbuchung

6.1. Der Reisegast kann sich bis 3 Tage vor Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit dieser den vertraglichen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Die ITT ist berechtigt für jede Namensänderung bis zum 14.Tag vor Reisebeginn 35,- Euro als Serviceentgelt zu verlangen und bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 70,- Euro als Serviceentgelt zu verlangen. Nach dem 3. Tag vor Reisebeginn gelten die Rücktrittsbedingungen gemäß Ziffer.4. Bei Vertragseintritt haftet die dritte Person neben dem Reisegast als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden angemessenen Mehrkosten, die der ITT tatsächlich entstanden sind.

6.2. Wird auf eine andere Reise umgebucht (z.B. Änderung von Reisetermin, -ort, -dauer, -unterkunft), ist die ITT berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn ein Serviceentgelt iHv 50,- Euro je Reisegast zusätzlich zum neuen Reisepreis zu verlangen. Umbuchungswünsche des Reisegastes, die ab dem 13. Tag vor Reisebeginn erfolgen, werden nach den Bedingungen des Rücktritts vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 4 geführten Konditionen mit einer gleichzeitigen Neubuchung durchgeführt.

6.3. Umbuchungen und Verlängerungen der Reise nach Reisebeginn sind möglich, soweit für eine Verlängerung der Reise ein Zimmer für den Verlängerungszeitraum frei ist als auch ein freier Rückflugplatz zur Verfügung steht. Mehrkosten, die durch die Umbuchung der Reise nach Reisebeginn entstehen, hat der Reisegast zu tragen.

7. Leistungsänderung

7.1. Der Reisegast ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ITT ihm kurzfristige Änderungen mitteilen kann, da andernfalls eine Haftung von ITT ausgeschlossen ist. ITT ist gehalten, alles Zumutbare zu unternehmen, ihm Änderungen mitzuteilen. Falls die Ursache der Änderung dem Reisegast zuzurechnen ist, ist der Reisegast für den daraus entstandenen Schaden haftbar. Kann die ITT dem Reisegast aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, eine Änderung nicht oder nicht rechtzeitig mitteilen, so ist ITT für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang beim Reisegast zu bewirken.

7.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von ITT wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

7.3. Eine Änderung der angegebenen Fluggesellschaft bleibt vorbehalten. ITT ist verpflichtet, den Reisegast über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren. Der in der Reisebestätigung der ITT angegebene Carrier ist der voraussichtliche. Wechselt die dem Reisenden als nur voraussichtlich ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, so wird der Reiseveranstalter den Reisegast unverzüglich informieren. Die „Blacklist“ ist abrufbar unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.

7.4. Die ITT wird den Reisegast über eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisegast vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ITT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch ITT gegenüber ITT geltend zu machen.

8. Versicherung

ITT empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, und einer Reiseunfall-/ Reisegepäckversicherung. Solche Versicherungen sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss kann von der ITT vermittelt werden. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis sofort fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst mit Zahlung der Prämie wirksam. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, hat der Reisegast die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. ITT ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

9. Haftungsbeschränkung/Anrechnung

9.1. Die Haftung der ITT ist bei anderen als Körperschäden und soweit nicht schuldhaft herbeigeführt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen, beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die ITT gegenüber dem Reisegast hierauf beruhen.

9.2. Hat der Reisegast gegen die ITT Anspruch auf Schadenersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisegast den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat, oder nach Maßgabe der EU-VO 261/2004, der EU-VO 1371/2007, der EU-VO 392/2009, der EU-VO 1177/2010 oder der EU-VO 181/2011

9.3. ITT haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt oder ohne Vermittlung von ITT direkt vor Ort gebucht und in Anspruch genommen werden (z.B. Ausflüge, Touren, Veranstaltungen). Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisegast selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte usw. sollte der Reisegast vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet ITT nur, wenn ITT ein Verschulden trifft.

10. Pflichten des Reisegastes

10.1. Der Reisegast ist bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisegast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseunternehmen anzuzeigen. Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz nicht ein.

10.2. Der Reisegast ist verpflichtet, allen erforderlichen Anweisungen des Reiseunternehmens für eine einwandfreie Durchführung der Reise nachzukommen, und haftet für Schäden, verursacht durch sein unerlaubtes Zuwiderhandeln, zu beurteilen nach den Maßstäben eines objektiven Durchschnitturlaubers.

10.3. Wenn ein Reisegast die Durchführung der Reise derart nachhaltig stört, dass eine einwandfreie Durchführung dadurch wesentlich erschwert wird oder erschwert werden kann, kann er durch das Reiseunternehmen von der weiteren Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden. Alle daraus erwachsenden Kosten gehen zu Lasten des Reisegastes, soweit die Folgen der Störung ihm zuzurechnen sind.

10.4. Verlust, Mängel oder Schäden am Reisegepäck im Zusammenhang mit der Flugbeförderung müssen unverzüglich am Zielflughafen der ausführenden Fluggesellschaft mittels dem international üblichen „PIR“- Protokoll angezeigt werden.

11. Gewährleistung

11.1. Falls die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, ist der Reisegast verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber dem Reiseunternehmen zu rügen und in einer angemessenen Zeit Abhilfe zu verlangen.

11.2. ITT kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ITT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Insbesondere bleibt ITT unbenommen, dem Kunden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarten Ortschaften. Die Gleichwertigkeit der Ersatzunterkunft wird dabei nach objektiven Kriterien beurteilt und bestimmt sich nach den folgenden Umständen, die sich aus dem Ersatzangebot herausstellen müssen:

a) die Situierung der Unterkunft im Bestimmungsort;

b) die Art und Klasse der Unterkunft;

c) die Einrichtungen, welche die Unterkunft weiter bietet.

11.3. Unterlässt der Reisegast die unverzügliche Anzeige des Mangels gegenüber dem Reiseunternehmen schuldhaft, ist er nicht berechtigt, Minderung und Schadenersatz zu verlangen.

11.4. Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Reise durch einen Mangel kann der Reisegast den Vertrag kündigen, wenn ITT nach einer ihr vom Reisegast gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Ohne Fristbestimmung kann der Kunde kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird. Dasselbe gilt, wenn der Kunde ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Er schuldet ITT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.

11.5. Bei einem Mangel der Reise kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung auch Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den ITT nicht zu vertreten hat.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. ITT weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des Reisegastes gebuchten Reiselandes hin. ITT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Vertretung des Reiselandes, auch wenn der Reisegast ITT mit der Besorgung beauftragt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch ITT hat der Reisegast die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern ITT sich nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

12.2. Der Reisegast ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisegastes.

13. Verjährung

Die Ansprüche des Reisegastes auf Abhilfe, Kündigung, Minderung und Schadenersatz verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Pauschalreise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisegast solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem ITT oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in Textform zurückweist und die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.

14. Aufrechnungsverbot

Der Reisegast ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Reiseunternehmens auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

15. Gerichtsstand

Der Reisegast kann die ITT nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von ITT gegen den Reisegast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Abschluss des Vertrages im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ITT maßgebend.

16. Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter https://www.itt.de/datenschutz

17. Schlussbestimmungen

17.1. Offensichtliche Rechen- /Druckfehler berechtigen ITT zur Anfechtung des Reisevertrages.

17.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Ihr Reiseunternehmen:
ITT GmbH
Oststr.115
40210 Düsseldorf

Web: www.itt.de
Telefon: 0049 211 38690-0

Stand der AGB: 01.02.2020

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs:

Bei der Ihnen durch die Firma ITT GmbH, Oststr. 115, 40210 Düsseldorf angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen ITT GmbH (www.itt.de) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen ITT GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle ihrer Insolvenz.

 

Wichtige Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn diese Kosten sich entsprechend verringern.

- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortlich Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, sind dem Reisenden angemessen andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dieses erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es verabsäumt, Abhilfe zu schaffen.

- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn diese sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ITT GmbH (www.itt.de) hat eine Insolvenzabsicherung mit der HDI Global SE, Theodor Heuss Platz 7, 14052 Berlin, Tel: +49-303204245, E-Mail: ferien@hdi.global abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ITT GmbH verweigert werden.

- Hinweis: die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches finden Sie auf der Seite www.gesetze-im- internet.de/bgb.

 

Firma ITT GmbH, Oststr. 115, 40210 Düsseldorf, Geschäftsführer: A. Tan Doel, Tel. 0211-38 690 0, Fax 0211-38 690 28, Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, Registernummer: HRB 33981, Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 186 23 94 28